Am 3. März 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 % auf 1,50 % gesenkt wurde. Dieser Zinssatz dient als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz und beeinflusst potenziell die Mietkosten für zahlreiche Haushalte.
Was bedeutet diese Senkung für Mieterinnen und Mieter?
Grundsätzlich ergibt sich aus der Senkung des Referenzzinssatzes ein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2,91 %, sofern der aktuelle Mietzins auf dem vorherigen Satz von 1,75 % basiert. Allerdings können weitere Faktoren, wie beispielsweise die Teuerung, die tatsächliche Mietzinsgestaltung beeinflussen. In den letzten Jahren war die Schweiz mit einer erhöhten Inflation konfrontiert, was dazu führen kann, dass ein Mietzinssenkungsbegehren nicht immer zu einer tatsächlichen Reduktion führt und in einigen Fällen sogar eine Erhöhung zur Folge haben könnte.
Wie sollten Mieterinnen und Mieter vorgehen?
Es ist wichtig, den individuellen Anspruch sorgfältig zu prüfen, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, entsprechende Rechner oder Beratungsdienste zu nutzen, um die persönliche Situation zu evaluieren. Ein unüberlegtes Begehren könnte aufgrund der aktuellen Teuerungssituation unerwünschte Konsequenzen haben.
Fazit
Die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,50 % könnte für viele Mieterinnen und Mieter eine Gelegenheit sein, ihre Mietkosten zu reduzieren. Dennoch ist Vorsicht geboten: Eine genaue Prüfung der individuellen Umstände ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass ein Senkungsbegehren tatsächlich vorteilhaft ist und nicht zu einer ungewollten Mietzinserhöhung führt.