Vermieten erscheint oft als einfachste Methode, eine Immobilie zu einer lohnenden Anlage zu machen. Die regelmässigen Mieteinnahmen und die potenzielle Wertsteigerung des Objekts sind verlockende Argumente. Doch Vorsicht: Als Vermieter navigiert man in einem gesetzlichen Minenfeld. Ein gründliches Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten ist unumgänglich für eine erfolgreiche und konfliktfreie Vermietung.
Wohnung muss gebrauchstauglich sein
Die erste und wichtigste Pflicht eines Vermieters ist die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie. Die Mietwohnung muss den vertraglich festgelegten sowie allgemeinen Standards entsprechen. Sie muss also bewohnbar sein und über notwendige Einrichtungen wie Küche und Badezimmer verfügen. Dabei gelten je nach Immobilientyp unterschiedliche Standards: Eine Alphütte muss nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie eine Stadtwohnung.
Instandhaltung ist Pflicht
Während der Mietdauer liegt die Verantwortung für Reparaturen und Unterhalt beim Vermieter. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um grössere Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Reparaturen handelt. Die Arbeiten sollten professionell und zeitnah erfolgen. Die entstehenden Kosten sind vom Vermieter zu tragen und können in der Mietzinsberechnung berücksichtigt werden.
Gestaltungsfreiheit beim Mietzins
Als Vermieter hat man das Recht, den Mietzins innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst festzulegen. Auch eine Mietzinserhöhung ist möglich, muss aber gut begründet und formgerecht mitgeteilt werden. Zulässige Gründe für eine Erhöhung können steigende Betriebskosten, Inflationsrate oder umfassende Sanierungen sein.
Kündigung des Mietvertrags
Das Recht, ein Mietverhältnis zu beenden, ist stark reglementiert. Gültige Gründe für eine Kündigung sind zum Beispiel der Eigenbedarf oder wiederholte Verstösse der Mieter gegen ihre Pflichten. In extremen Fällen, etwa bei Gewalt oder Zahlungsverzug, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Dabei müssen jedoch strikte formelle Anforderungen beachtet werden.
Nebenkosten und deren Abrechnung
Nebenkosten sind eine weitere Einnahmequelle für Vermieter. Diese Kosten dürfen jedoch nur dann separat in Rechnung gestellt werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt sind. Es gilt, die Nebenkosten transparent und korrekt abzurechnen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Fazit
Erfolg in der Vermietung beruht auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten. Das Wissen um beide Seiten der Medaille schafft die Basis für eine langfristig positive Beziehung zu den Mietern. Für rechtliche Fragen oder Unklarheiten empfiehlt sich die Konsultation von Fachleuten. So stellt man sicher, dass alle Aspekte berücksichtigt und Gesetze eingehalten werden.