Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass das Eigentum an dem Grundstück selbst übertragen wird. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Nutzungsrechts, die es dem Berechtigten erlaubt, auf fremdem Boden Bauwerke zu errichten.
Baurecht wird in der Schweiz oft als langfristiges Nutzungsrecht vergeben und kommt zum Einsatz, wenn jemand auf einem Grundstück bauen möchte, ohne das Grundstück selbst zu erwerben. Das Baurecht kann für einen bestimmten Zeitraum (oft mehrere Jahrzehnten) eingeräumt werden und beinhaltet in der Regel auch die Verpflichtung, das Grundstück nach Ablauf des Vertrages zurückzugeben oder mit einer Entschädigung zu rechnen.
Es gibt unterschiedliche Arten des Baurechts, je nachdem, ob es sich um öffentliches oder privates Baurecht handelt. Häufig wird das Baurecht von Gemeinden oder öffentlichen Körperschaften an Private vergeben, um Bauprojekte zu realisieren, die im öffentlichen Interesse liegen. Zudem gibt es auch Baurechtsverhältnisse zwischen privaten Grundstückseigentümern und Nutzern.
Das Baurecht ermöglicht es dem Berechtigten, von der Nutzung des Grundstücks zu profitieren, ohne das Eigentum daran zu übernehmen. Für Grundstückseigentümer bietet es eine Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen, während sie weiterhin Eigentümer des Bodens bleiben. Ein Nachteil könnte jedoch sein, dass der Baurechtnehmer nach Ablauf des Vertrages keine dauerhafte Verfügungsgewalt über das Grundstück hat.
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