Das Baurecht ist eine Grunddienstbarkeit, die es einer Person erlaubt, auf einem Grundstück, das ihr nicht gehört, ein Gebäude zu errichten. Die Person kann auch ein bestehendes Gebäude auf demselben Grundstück kaufen. In beiden Fällen erhält der Verpächter einen Betrag für die Überlassung seines Grundstücks. Mit wenigen Worten: Der Pächter ist Eigentümer einer Immobilie auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört.
Da es sich um eine Dienstbarkeit handelt, muss sie zwingend im Grundbuch eingetragen werden, damit sie gültig ist. Es ist wichtig zu beachten, dass sie getrennt und dauerhaft sein muss. Das bedeutet, dass diese Dienstbarkeit abtretbar und übertragbar sein kann, aber auch, dass sie für einen Zeitraum von 30 bis 100 Jahren eingerichtet wird.
Wenn der Vertrag ausläuft, sind mehrere Optionen möglich:
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