Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Eine Hypothek ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie aufgenommen wird. Dabei dient die Immobilie selbst als Sicherheit für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Ein Hypothekarkredit ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung einer Immobilie verwendet wird und durch ein Grundpfandrecht gesichert ist.
Hypothekarzinsen sind die Zinssätze, die Banken oder Finanzinstitute für die Vergabe von Hypothekendarlehen verlangen. Sie können entweder fest oder variabel sein und sind ein entscheidender Bestandteil der Kosten einer Hypothek.
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält.
Die öffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine Erklärung in öffentlicher Form beurkundet. Dieser Schritt ist in der Schweiz für bestimmte rechtliche Vorgänge erforderlich, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, um die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit des Dokuments zu garantieren.
Ein Optionsvertrag ist eine Vereinbarung, die einer Partei das Recht, aber nicht die Verpflichtung einräumt, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
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