Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Wer trägt die Erschliessungskosten?
In der Regel trägt der Grundstückseigentümer die Erschliessungskosten. Sie können jedoch auch auf die Käufer umgelegt werden, wenn das Grundstück für Bauzwecke verkauft wird.
Relevanz beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sollte geklärt werden, ob es bereits erschlossen ist. Nicht erschlossene Grundstücke können zusätzliche Kosten und Zeitaufwand für die Erschliessung verursachen.
Wir stehen für Fragen zu Ihrer Verfügung.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Erhalten Sie eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie innert 3 Minuten online im Wert von CHF 950.-.