Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Im Rahmen eines Immobilienkaufs kann es hilfreich sein, eine Grundsatzvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zu schließen. Diese gibt beiden Parteien Sicherheit, dass sie zu einem festgelegten Zeitpunkt und zu einem vereinbarten Preis bereit sind, die Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen.
Oft wird auch von Banken oder Finanzinstituten eine solche Vereinbarung verlangt. Sie bestätigt, dass das Finanzinstitut grundsätzlich bereit ist, den Kauf zu finanzieren und die Immobilie zum festgelegten Preis zu unterstützen. Es handelt sich dabei jedoch nur um eine moralische Zusage, keine vertragliche Verpflichtung.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Grundsatzvereinbarung rechtlich nicht bindend ist. Sie schützt keine der Parteien im Falle einer Vertragsauflösung oder einer Änderung der Vereinbarungen.
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