Flexibilität für Käufer und Verkäufer
Mit einer Kaufoption erhält der Käufer die Möglichkeit, die Immobilie später zu erwerben, ohne sich sofort vertraglich zu binden. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er die Immobilie nicht an andere Interessenten verkaufen kann, solange die Option besteht.
Rechtliche Bindung
Die Kaufoption muss schriftlich vereinbart und oft notariell beglaubigt werden. Käufer sollten sicherstellen, dass alle Bedingungen klar definiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.