Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht ist ein Schuldbrief "eine persönliche Forderung, die durch ein Pfandrecht an einem Grundstück gesichert ist".
Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht ist ein Schuldbrief "eine persönliche Forderung, die durch ein Pfandrecht an einem Grundstück gesichert ist".
Um eine Immobilie zu erwerben, werden Sie sich wahrscheinlich an ein Finanzinstitut wenden, um eine Hypothek zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufzunehmen. Der Schuldbrief dient dem Finanzinstitut als Garantie dafür, dass die geliehenen Mittel zurückgezahlt und auch die fälligen Zinsen gezahlt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ermächtigt der Schuldbrief das Finanzinstitut, die Immobilie zu pfänden und zu verkaufen, wenn die Rückzahlung nicht erfolgt.
Ein Schuldbrief kann in zwei Formen vorliegen: auf Papier oder virtuell. In seiner Papierform (Papier-Schuldbrief) ist er nicht unbedingt auf einen bestimmten Namen ausgestellt. Es ist jedoch wichtig, dass er an einem sicheren Ort aufbewahrt wird. Die zweite Form wurde 2012 eingeführt und ermöglicht es, den Verlust oder die Zerstörung zu vermeiden. Sie wird immer auf einen bestimmten Namen ausgestellt.
Für die Erstellung eines Schuldbriefs fallen verschiedene Kosten an, darunter Stempelabgaben, Grundbuchgebühren, Notargebühren und Mehrwertsteuer. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass sich die Kosten für die Erstellung eines Schuldbriefs auf etwa 2% des Hypothekendarlehensbetrags belaufen. Um diese Kosten zu vermeiden und zu senken, kann ein Schuldbrief entweder kostenlos übertragen oder vom Verkäufer der Immobilie an den künftigen Käufer weiterverkauft werden.
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