Immobilienmarkt Schweiz: Absicherung für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

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Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Liegenschaft erwerben möchten, stehen vor speziellen Herausforderungen. Anders als verheiratete Paare geniessen sie weniger rechtlichen Schutz durch das Zivilrecht und müssen eigene Vorkehrungen treffen, um sich im Falle einer Trennung, im Todesfall oder bei finanziellen Veränderungen abzusichern. Besonders die Eigentumsform, vertragliche Regelungen und Absicherungsmöglichkeiten spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Eigentumsformen für Paare im Konkubinat

Unverheiratete Paare, die eine Immobilie erwerben, können sich zwischen verschiedenen Eigentumsformen entscheiden. Jede Option bringt unterschiedliche Verpflichtungen und Rechte mit sich:

  • Miteigentum: In diesem Modell besitzen beide Partner einen klar definierten Anteil an der Immobilie, der oft entsprechend den finanziellen Beiträgen beider Parteien festgelegt wird. Diese Form bietet Klarheit und eine faire Grundlage für die Aufteilung im Trennungsfall. Da jeder Partner nur für seinen eigenen Anteil haftet, kann diese Option rechtlich und finanziell weniger riskant sein.
  • Gesamteigentum: Hier gehört die Immobilie beiden Partnern gemeinschaftlich, ohne dass explizite Anteile festgelegt sind. Diese Form ist in der Schweiz weniger verbreitet, da beide Partner die volle Verantwortung für die Immobilie tragen und die Immobilie im Fall einer Trennung nur als Ganzes veräussert werden kann. Eine Einigung ist in diesem Fall unverzichtbar.

Der Konkubinatsvertrag – Absicherung für alle Fälle

Ein detaillierter Konkubinatsvertrag schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. In ihm werden zentrale Fragen rund um Eigentum und Finanzen sowie Regelungen im Trennungs- oder Todesfall festgelegt:

  • Eigentumsverhältnisse: Wer besitzt welchen Anteil an der Immobilie, und wie werden künftige Kosten wie Hypothekenzahlungen oder Renovierungen aufgeteilt?
  • Finanzielle Pflichten: Es wird geregelt, wer welche laufenden Kosten übernimmt, was insbesondere im Streitfall Klarheit bringt.
  • Trennungsfall: Im Vertrag kann vereinbart werden, wie mit der Immobilie verfahren wird, falls es zur Trennung kommt – etwa durch einen Verkauf oder eine Übernahme durch einen Partner.

Ein Konkubinatsvertrag ist daher ein wichtiges Dokument, das beiden Partnern Sicherheit bietet und möglichen, oft teuren Streitigkeiten vorbeugt.

Vorsorge für den Todesfall – Erbrechtliche Regelungen für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare stehen im Erbfall vor besonderen Herausforderungen. Ohne Testament hat der überlebende Partner keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe und damit auch nicht auf die gemeinsame Immobilie. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners – beispielsweise Eltern oder Geschwister – fällt.
Um sicherzustellen, dass der hinterbliebene Partner abgesichert ist, sollten Konkubinatspaare über folgende Massnahmen nachdenken:

  • Testament: Durch ein Testament kann der Partner als Erbe eingesetzt werden, um einen Anteil an der Liegenschaft zu sichern.
  • Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung zugunsten des Partners bietet zusätzlichen Schutz und hilft, finanzielle Belastungen im Todesfall zu reduzieren.
  • Erbschaftssteuer: Da unverheiratete Paare steuerlich benachteiligt sind, kann die Erbschaftssteuer je nach Kanton bis zu 50 % betragen. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, diese Belastung abzufedern.

Hypothek und Finanzierungsaspekte

Unverheiratete Paare sind oft gemeinsam haftbar für die Hypothek, was bedeutet, dass beide Partner für die gesamten Schulden einstehen müssen. Besonders im Fall einer Trennung kann dies problematisch werden. Um das Risiko zu reduzieren, empfiehlt sich eine klare Aufteilung der finanziellen Verantwortung, beispielsweise durch eine Hypothek, bei der jeder nur für seinen Anteil haftet.
Tipp: Es kann sinnvoll sein, zusätzlich Sicherheiten, wie eine Lebensversicherung, in Betracht zu ziehen. Diese schützt den Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen, sollte ein Partner nicht mehr in der Lage sein, seinen Anteil zu zahlen.

Trennung – wer behält die Immobilie?

Eine Trennung bringt häufig schwierige Fragen rund um die Zukunft der Liegenschaft und der Hypothek mit sich. Der Ausgang hängt stark von der Eigentumsform ab:

  • Miteigentum: Da jeder Partner einen festgelegten Anteil besitzt, kann ein Partner seinen Anteil verkaufen oder den anderen auszahlen, was die Handhabung vergleichsweise einfach macht.
  • Gesamteigentum: Hier kann die Immobilie nur als Ganzes verkauft werden, oder einer der Partner übernimmt sie vollständig – eine Einigung ist notwendig. Ohne Übereinkunft kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen.

Fazit: Sorgfältige Planung sichert den Immobilienkauf im Konkubinat ab

Der gemeinsame Immobilienkauf als unverheiratetes Paar ist möglich und kann eine wertvolle Investition sein – vorausgesetzt, die rechtlichen und finanziellen Aspekte sind klar geregelt. Ein Konkubinatsvertrag schafft eine solide Grundlage und hilft, Konflikte zu vermeiden. Auch die Absicherung durch Testament oder Lebensversicherung bietet Vorteile und Schutz für den überlebenden Partner. Mit professioneller Beratung und frühzeitiger Planung lässt sich der Immobilienkauf im Konkubinat sicher gestalten.

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