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Auflassung

Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.

Was bedeutet die Auflassung in der Praxis?

Die Auflassung ist ein zentraler Schritt beim Immobilienkauf in der Schweiz. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags.

Wichtigkeit des Grundbucheintrags

Der Eigentumswechsel ist erst mit dem Eintrag ins Grundbuch vollzogen. Ohne diesen Schritt bleibt die Immobilie rechtlich im Besitz des Verkäufers.