Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Die Auflassung ist ein zentraler Schritt beim Immobilienkauf in der Schweiz. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags.
Der Eigentumswechsel ist erst mit dem Eintrag ins Grundbuch vollzogen. Ohne diesen Schritt bleibt die Immobilie rechtlich im Besitz des Verkäufers.
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Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
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