Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Bodenfläche, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein Grundstück oder eine Immobilie, die im Besitz einer Person oder einer Institution ist. Sie umfasst sowohl den Boden als auch die darauf befindlichen Gebäude und Anlagen.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.
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