MARLIN Immobilien AG
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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.

Vorteile des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht ermöglicht es, Immobilien zu entwickeln, ohne hohe Grundstückskosten zu tragen. Stattdessen wird ein jährlicher Erbbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt.

 

Laufzeit und Bedingungen

Erbbaurechte werden meist über 50 bis 99 Jahre vereinbart. Nach Ablauf der Frist fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück, oft gegen Entschädigung.