Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Handänderungskosten sind Gebühren und Steuern, die bei der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie anfallen.
Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die beim Eigentümerwechsel einer Immobilie in der Schweiz erhoben wird.
Die hedonische Bewertung von Immobilien ist eine Methode, bei der der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Objekten geschätzt wird. Dies erfolgt meist mit Hilfe spezieller Software, die verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Eine Hypothek ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie aufgenommen wird. Dabei dient die Immobilie selbst als Sicherheit für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Ein Hypothekarkredit ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung einer Immobilie verwendet wird und durch ein Grundpfandrecht gesichert ist.
Hypothekarzinsen sind die Zinssätze, die Banken oder Finanzinstitute für die Vergabe von Hypothekendarlehen verlangen. Sie können entweder fest oder variabel sein und sind ein entscheidender Bestandteil der Kosten einer Hypothek.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsächlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen könnte.
Rendite bezeichnet den Ertrag, der aus einer Investition in eine Immobilie erzielt wird. Sie wird oft als Prozentsatz des investierten Kapitals im Verhältnis zu den Mieteinnahmen oder dem Wertzuwachs der Immobilie angegeben.
Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.
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