Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
In der Schweiz ist es üblich, dass eine Hypothek zur Finanzierung des Immobilienkaufs bis zu 80 % des Belehnungswerts der Immobilie beträgt. Diese Hypothek wird in zwei Teile unterteilt: die erste und die zweite Hypothek. Die erste Hypothek macht dabei maximal zwei Drittel (66 %) des belehnbaren Werts aus und ist der sicherste Teil des Darlehens für die Bank.
Die erste Hypothek gilt als risikofreier Teil des Darlehens und muss nicht zwingend amortisiert werden. Das bedeutet, dass die Zinsen unbegrenzt fällig bleiben können. Es steht dem Eigentümer jedoch frei, die erste Hypothek freiwillig zu tilgen, obwohl dies in der Praxis in der Schweiz von vielen Eigentümern nicht getan wird.
Ein Immobilienkauf im Wert von CHF 1'000'000 wird mit einer 80%igen Belehnung finanziert. Die Hypothek beträgt somit CHF 800'000, wobei CHF 660'000 auf die erste Hypothek und CHF 140'000 auf die zweite Hypothek entfallen.
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Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
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