Relevanz bei Immobilienübertragungen
Bei der Übertragung einer Immobilie als Geschenk fällt in einigen Kantonen eine Schenkungssteuer an. Die Höhe der Steuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton. Enge Verwandte wie Kinder oder Ehepartner sind in vielen Kantonen von der Steuer befreit.
Pflichten des Beschenkten
Der Beschenkte ist in der Regel steuerpflichtig und muss die Schenkung bei der zuständigen Steuerbehörde melden. Es ist wichtig, die Regelungen im jeweiligen Kanton zu prüfen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.