Gesetzgebung

Vorkaufsrecht

Definition

Das Vorkaufsrecht gewährt ein bevorzugtes Kaufrecht, das zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person sein kann. In diesem Fall kann die Person, die dieses Vorkaufsrecht erworben hat, die Immobilie, auf die sich das Recht bezieht, vorrangig erwerben, wenn der Eigentümer entscheidet, sie zu verkaufen. Dieses Recht muss im Grundbuch eingetragen werden und darf nicht länger als 25 Jahre dauern.

In welchen Situationen kann man ein Vorkaufsrecht geltend machen?

 

Das Vorkaufsrecht kann in verschiedenen Fällen zur Anwendung kommen:

  • Wenn Sie zum Beispiel einen Bauernhof in einem landwirtschaftlichen Gebiet kaufen wollen, hat ein Landwirt ein Vorkaufsrecht auf der Grundlage des Gesetzes über das ländliche Bodenrecht.
  • Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung und Erhaltung des Mietwohnungsbestandes können Gemeinden oder Kantone unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht haben.
  • Ein Miteigentümer besitzt ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass eine aussenstehende Person Anteile an einer Eigentumswohnung kaufen möchte, an der er nicht beteiligt ist.

Aneta Dukova

Immobilienmaklerin
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