Das Vorkaufsrecht gewährt ein bevorzugtes Kaufrecht, das zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person sein kann. In diesem Fall kann die Person, die dieses Vorkaufsrecht erworben hat, die Immobilie, auf die sich das Recht bezieht, vorrangig erwerben, wenn der Eigentümer entscheidet, sie zu verkaufen. Dieses Recht muss im Grundbuch eingetragen werden und darf nicht länger als 25 Jahre dauern.
Das Vorkaufsrecht kann in verschiedenen Fällen zur Anwendung kommen:
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