Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsächlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen könnte.
Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
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