Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Ein Teilverkauf bezeichnet die Veräusserung eines Anteils an einer Immobilie, während der Eigentümer weiterhin Miteigentümer bleibt.
Ein Terminverkauf ist ein Verkauf von Waren oder Immobilien, bei dem der Käufer und der Verkäufer den Preis und die Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, obwohl der Kauf bereits vertraglich vereinbart wird. Der tatsächliche Übergang der Ware oder Immobilie sowie die Zahlung erfolgen erst zu einem späteren, festgelegten Termin.
Tragbarkeit ist ein zentraler Begriff in der Immobilienfinanzierung und beschreibt, ob ein Käufer langfristig in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen einer Immobilie zu tragen. Dabei wird sichergestellt, dass die monatlichen Kosten im Verhältnis zum Einkommen realistisch und nachhaltig sind.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zurück.