Immobilienbegriffe

Glossar

Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.

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B

Kauf, Allgemein

Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.

Gesetzgebung

Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.

Allgemein

Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass das Eigentum an dem Grundstück selbst übertragen wird. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Nutzungsrechts, die es dem Berechtigten erlaubt, auf fremdem Boden Bauwerke zu errichten.

Gesetzgebung

Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.

Kauf

Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.

Allgemein

Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einer bestimmten Region an und dient als Orientierung für Kauf und Verkauf.

Allgemein

Die Bruttowohnfläche (BWF) bezeichnet die Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes, die zu Wohnzwecken genutzt werden kann, einschliesslich aller Wände, Fenster und Türen. Sie umfasst alle Flächen, die innerhalb der äusseren Gebäudehülle liegen.

F

Gesetzgebung, Allgemein

Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Bodenfläche, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.

Allgemein

Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhängig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine öffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbstständig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der Immobilienverträge.

U

Kauf, Verkauf

Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.

Immobilienmaklerin

Aneta Dukova

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