Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
CAMAC ist eine Webanwendung, die zur Verwaltung von Baubewilligungen in der Schweiz dient. Sie wurde von der interkantonalen Gemeinschaft CAMAC entwickelt und ermöglicht eine effiziente und transparente Bearbeitung und Koordination von Baugesuchen und -bewilligungen.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Ein Teilverkauf bezeichnet die Veräusserung eines Anteils an einer Immobilie, während der Eigentümer weiterhin Miteigentümer bleibt.
Ein Terminverkauf ist ein Verkauf von Waren oder Immobilien, bei dem der Käufer und der Verkäufer den Preis und die Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, obwohl der Kauf bereits vertraglich vereinbart wird. Der tatsächliche Übergang der Ware oder Immobilie sowie die Zahlung erfolgen erst zu einem späteren, festgelegten Termin.
Tragbarkeit ist ein zentraler Begriff in der Immobilienfinanzierung und beschreibt, ob ein Käufer langfristig in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen einer Immobilie zu tragen. Dabei wird sichergestellt, dass die monatlichen Kosten im Verhältnis zum Einkommen realistisch und nachhaltig sind.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsächlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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