Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem GrundstΓΌck eingerΓ€umt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen GrundstΓΌck auszuΓΌben, ohne dass das Eigentum an diesem GrundstΓΌck ΓΌbertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der KΓ€ufer und VerkΓ€ufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Die NettowohnflΓ€che bezeichnet die tatsΓ€chlich bewohnbare FlΓ€che einer Wohnung oder eines Hauses, die ohne Anrechnung von WΓ€nden, TΓΌren, TreppenhΓ€usern und anderen nicht direkt genutzten FlΓ€chen ermittelt wird. Sie umfasst ausschlieΓlich die RΓ€ume, die der eigentlichen Wohnnutzung dienen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie mΓΌssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.
Nutzungsrechte regeln, wie ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorlΓ€ufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgΓΌltigen Vertrag dar, da Γnderungen vorgenommen werden kΓΆnnen.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz fΓΌr eine Hypothek ΓΌber einen festgelegten Zeitraum nicht verΓ€ndert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusΓ€tzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewΓ€hrt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.