Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem GrundstΓΌck eingerΓ€umt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen GrundstΓΌck auszuΓΌben, ohne dass das Eigentum an diesem GrundstΓΌck ΓΌbertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der KΓ€ufer und VerkΓ€ufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist fΓΌr die Instandhaltung und den ordnungsgemΓ€Γen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsΓ€chlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz fΓΌr eine Hypothek ΓΌber einen festgelegten Zeitraum nicht verΓ€ndert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusΓ€tzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewΓ€hrt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.