Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie erfasst. Dies schliesst Eigentümer, Rechte und Belastungen ein.
Ein Grundpfandrecht ist eine dingliche Sicherheit, die zur Absicherung eines Darlehens auf einer Immobilie eingetragen wird.
Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Grundstücke sind unbebaute oder bebauungsfähige Flächen, die als Teil des Immobilienmarktes gehandelt werden. Sie können zu verschiedenen Zwecken verwendet werden, etwa für den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Nutzung oder als Kapitalanlage.
Die Grundstücksgrenze ist die festgelegte Linie, die den genauen Umfang eines Grundstücks definiert.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsächlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen könnte.
Rendite bezeichnet den Ertrag, der aus einer Investition in eine Immobilie erzielt wird. Sie wird oft als Prozentsatz des investierten Kapitals im Verhältnis zu den Mieteinnahmen oder dem Wertzuwachs der Immobilie angegeben.
Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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