Immobilienbegriffe

Glossar

Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.

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M

Kauf, Verkauf

Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält.

Gesetzgebung

Die Mängelhaftung regelt die Verantwortlichkeit des Verkäufers für versteckte oder bekannte Mängel an einer Immobilie, die nach dem Kauf auftreten können.

Allgemein

Die Mietrendite ist ein finanzieller Indikator, der angibt, wie viel Gewinn ein Immobilieninvestor aus den Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis oder Wert der Immobilie erzielt. Sie wird in Prozent ausgedrückt und hilft Investoren, die Rentabilität einer Immobilie zu beurteilen.

Verkauf, Gesetzgebung

Ein Mietvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen und Rechte der Parteien in einem Mietverhältnis regelt.

Allgemein

In bestimmten Kantonen besteht ein System, das sowohl freiberufliche Notare als auch Amtsnotare miteinander kombiniert.

N

Allgemein

Die Nettowohnfläche bezeichnet die tatsächlich bewohnbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die ohne Anrechnung von Wänden, Türen, Treppenhäusern und anderen nicht direkt genutzten Flächen ermittelt wird. Sie umfasst ausschließlich die Räume, die der eigentlichen Wohnnutzung dienen.

Kauf, Verkauf

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie müssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.

Gesetzgebung

Nutzungsrechte regeln, wie ein Grundstück oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.

V

Verkauf, Allgemein

Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie verantwortlich.

Gesetzgebung

Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsächlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.

Immobilienmaklerin

Aneta Dukova

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