Ohne Eigenkapital kein Eigenheim. In der Schweiz braucht es in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel des Kaufpreises, davon mindestens die Hälfte als «hartes» Eigenkapital. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Wege, dieses Kapital aufzubauen.
Die 20-Prozent-Regel verstehen
Banken finanzieren meist bis 80 % des Kaufpreises. Die restlichen 20 % bringen Sie selbst ein. Davon müssen mindestens 10 % aus Mitteln stammen, die nicht aus der Pensionskasse kommen – also aus Erspartem, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug.
| Quelle | Kurz erklärt |
|---|---|
| Sparen / Konto | Klassisches Eigenkapital, jederzeit einsetzbar. |
| Säule 3a | Gebundene Vorsorge, für Wohneigentum vorbeziehbar. |
| Pensionskasse (2. Säule) | Vorbezug oder Verpfändung möglich – mit Folgen für die Rente. |
| Schenkung / Erbvorbezug | Unterstützung durch die Familie, sauber zu dokumentieren. |
Pensionskasse: Chance mit Bedacht nutzen
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse erhöht Ihr Eigenkapital, senkt aber die spätere Rente und den Risikoschutz. Die Verpfändung ist oft die schonendere Variante. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab – lassen Sie das von Ihrer Bank oder einer Vorsorge-Fachperson rechnen.
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital brauche ich mindestens?
In der Regel 20 % des Kaufpreises, davon mindestens 10 % ohne Pensionskassengelder.
Kann ich die Säule 3a und die Pensionskasse kombinieren?
Ja, das ist möglich. Beachten Sie die jeweiligen Regeln und die Auswirkungen auf Steuern und Vorsorge.
Zählt eine Schenkung als Eigenkapital?
Ja, eine Schenkung oder ein Erbvorbezug gilt als hartes Eigenkapital, sofern sauber dokumentiert.
Wir ordnen Ihre Situation ein und zeigen die nächsten Schritte.
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Quellen
Schweizerische Eidgenossenschaft, Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern ch.ch
MARLIN Immobilien AG marlin-immo.ch
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Stand: August 2026.
