Kaufe ich, um selbst zu wohnen, oder als Kapitalanlage? Beide Wege können sinnvoll sein – sie folgen aber unterschiedlicher Logik. Wer die Unterschiede kennt, trifft die Entscheidung, die zur eigenen Lebens- und Finanzplanung passt.
Zwei verschiedene Rechnungen
Beim Eigenheim zählt der Nutzen: Wohnqualität, Sicherheit, Gestaltungsfreiheit. Bei der Kapitalanlage zählt die Rendite: Mieteinnahmen, Wertentwicklung und Steuerfolgen. Dieselbe Immobilie kann als Anlage gut und als Eigenheim ungeeignet sein – und umgekehrt.
| Aspekt | Eigennutzung | Kapitalanlage |
|---|---|---|
| Ziel | Wohnen & Lebensqualität | Ertrag & Wertzuwachs |
| Auswahlkriterium | Gefühl, Lage, Bedürfnis | Rendite, Mietbarkeit, Zustand |
| Steuern | bis 2028 Eigenmietwert, danach Systemwechsel | Mieteinnahmen steuerbar, Abzüge möglich |
| Eigenkapital | ab 20 % | meist höher |
Steuerlicher Kontext 2026
Für selbstbewohntes Eigentum steht ein Systemwechsel an: Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 wird der Eigenmietwert per 1. Januar 2029 abgeschafft; bis Ende 2028 gilt das heutige System mit Eigenmietwert und den bekannten Abzügen. Bei vermieteten Objekten bleiben Mieteinnahmen steuerbar, und gewisse Abzüge bleiben möglich. Diese Unterschiede gehören in jede Kaufentscheidung – die konkrete Beurteilung macht Ihre Steuer- oder Treuhandfachperson.
Was passt zu Ihnen?
Wer langfristig Stabilität und ein eigenes Zuhause sucht, fährt mit der Eigennutzung gut. Wer Kapital anlegen und Erträge erzielen möchte, denkt in Kennzahlen und Diversifikation. Manche kombinieren beides – etwa mit einem Mehrfamilienhaus, in dem sie selbst wohnen.
Häufige Fragen
Kann ich später von Eigennutzung auf Vermietung wechseln?
Grundsätzlich ja. Beachten Sie die steuerlichen und finanzierungsseitigen Folgen und lassen Sie den Wechsel vorab prüfen.
Braucht die Kapitalanlage mehr Eigenkapital?
In der Regel ja. Banken verlangen bei Renditeobjekten meist höhere Eigenmittel als beim selbstbewohnten Eigenheim.
Wie wirkt sich der Eigenmietwert-Systemwechsel aus?
Er betrifft vor allem selbstbewohntes Eigentum ab 2029. Die individuellen Folgen klärt Ihre Steuer- oder Treuhandfachperson.
Wir ordnen Ihre Ziele ein und zeigen die passenden Optionen.
Erstgespräch buchenAneta Dukova · Marlin Immobilien AG
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Quellen
Eidg. Finanzdepartement, Reform der Wohneigentumsbesteuerung efd.admin.ch
MARLIN Immobilien AG marlin-immo.ch
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Stand: August 2026.
