Wer ein grosses Grundstück besitzt, sitzt oft auf ungenutztem Wert. Eine Parzellierung kann aus einem Garten zusätzliches Bauland machen – wenn Zone, Erschliessung und Reglemente mitspielen.
Was Parzellierung bedeutet
Bei der Parzellierung wird ein Grundstück in zwei oder mehr selbstständige Parzellen geteilt. Eine neue Parzelle kann verkauft oder bebaut werden. Voraussetzung ist, dass die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde dies zulässt.
Die entscheidenden Prüfpunkte
- Bauzone und Ausnützung: Wie viel darf auf der neuen Parzelle gebaut werden?
- Erschliessung: Sind Zufahrt, Wasser, Abwasser und Strom gesichert?
- Grenzabstände und Reglemente: Was schreibt das kommunale Baureglement vor?
- Grundbuch und Dienstbarkeiten: Bestehen Wege- oder Leitungsrechte?
Warum sich der Aufwand lohnen kann
Bauland ist in vielen Schweizer Gemeinden knapp. Eine gut geplante Parzellierung kann den Gesamtwert eines Grundstücks deutlich erhöhen. Marlin Immobilien begleitet Eigentümer von der Standortprüfung über die Parzellierungsstudie bis zum Verkauf – gebaut wird mit Partnern.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Parzellierung?
Je nach Gemeinde und Komplexität von einigen Monaten bis über ein Jahr. Vermessung, Bewilligungen und Grundbucheintrag brauchen Zeit.
Brauche ich eine Baubewilligung für die Teilung?
Die Teilung selbst und eine spätere Bebauung folgen unterschiedlichen Verfahren. Die Gemeinde und ein Geometer geben verbindliche Auskunft.
Fällt bei Verkauf der neuen Parzelle Steuer an?
In der Regel ja – die Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe ist kantonal geregelt; ziehen Sie eine Fachperson bei.
Wir prüfen das Parzellierungspotenzial und den Wert Ihres Bodens.
Grundstück bewertenAneta Dukova · Marlin Immobilien AG
Ihre Immobilien-Expertin – schweizweit für Sie da
Quellen
MARLIN Immobilien AG, Grundstücksbewertung marlin-immo.ch
Kantonale Geoportale und kommunale Baureglemente (Geoportal des jeweiligen Kantons).
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihren Fall durch Notar, Anwalt, Treuhänder oder Bank prüfen. Stand: Juli 2026.
