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Tipps & Strategien

Ihr Netzwerk ist Geld wert: Wie Handwerker, Treuhänder und Nachbarn zu Tippgebern werden

Die meisten Verkäufe beginnen nicht mit einem Inserat, sondern mit einem Satz am Küchentisch: «Eigentlich ist das Haus zu gross geworden.» Wer beruflich oder privat viel unterwegs ist, hört solche Sätze regelmässig – und weiss oft nicht, dass diese Information einen konkreten Wert hat. Dieser Beitrag zeigt, welche Signale auf einen bevorstehenden Verkauf hindeuten, wie ein Tipp diskret weitergegeben wird und wie die Prämie funktioniert.

Wer die Verkaufsabsicht als Erster mitbekommt

Nicht der Makler. Sondern die Menschen, die vor Ort sind. In unserer Erfahrung sind es regelmässig dieselben Berufsgruppen und Rollen:

RolleTypische Situation
Handwerksbetriebe«Lohnt sich das noch, wenn wir sowieso verkaufen wollen?» – gefragt beim Offerttermin für Fenster oder Heizung
Hauswarte und VerwaltungenBemerken Leerstand, Wechsel in der Bewohnerschaft, Anfragen zu Reglement und Erneuerungsfonds
Treuhänderinnen und SteuerberaterFragen zur Grundstückgewinnsteuer, zur Erbteilung oder zum Eigenmietwert
Versicherungs- und VorsorgeberatungAnpassung der Deckung, Pensionsplanung, Auflösung von Doppeleigentum
Pflege- und SpitexdiensteEin Haushalt wird zu gross, ein Umzug in betreutes Wohnen steht an
Umzugs- und RäumungsfirmenWerden oft Wochen vor dem Verkaufsentscheid angefragt
Nachbarschaft und BekannteErfahren als Erste von Erbfall, Trennung, Wegzug oder Pensionierung

Die Signale, an denen Sie eine Verkaufsabsicht erkennen

  • Ein Erbfall in der Familie oder eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss
  • Pensionierung, gesundheitliche Veränderung oder ein Haushalt, der zu gross geworden ist
  • Trennung oder Scheidung mit gemeinsamem Wohneigentum
  • Berufliche Versetzung oder Wegzug in eine andere Region
  • Eine grössere Sanierung, die aufgeschoben wird, weil «man es sowieso überlegt»
  • Ein Haus, das seit Monaten offensichtlich unbewohnt ist
  • Ein Grundstück, das gross genug für eine Parzellierung wäre und ungenutzt bleibt
💡 Tipp von Marlin Immobilien Sie müssen nicht verkaufen und nicht überzeugen. Der wertvollste Satz ist einfach: «Ich kenne jemanden, die sich das professionell und unverbindlich anschaut. Soll ich den Kontakt weitergeben?» Damit bleibt die Entscheidung vollständig bei der Eigentümerschaft – und Sie bleiben in Ihrer Rolle.

Diskretion und Datenschutz: die klare Regel

Ein Tipp funktioniert nur mit Einverständnis. Wir kontaktieren niemanden, der nicht kontaktiert werden möchte. Praktisch heisst das:

  • Fragen Sie die betroffene Person, ob wir uns melden dürfen, bevor Sie Kontaktdaten weitergeben.
  • Alternativ geben Sie unseren Kontakt weiter, damit sich die Eigentümerschaft selbst melden kann. Das ist der einfachste und sauberste Weg.
  • Wir behandeln jeden Hinweis vertraulich und nennen Ihren Namen nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
  • Wer beruflich einer Schweigepflicht unterliegt – etwa in Treuhand, Beratung oder Pflege – gibt selbstverständlich keine Mandats- oder Patientendaten weiter, sondern höchstens unseren Kontakt an die betroffene Person.

So funktioniert die Prämie

Der Grundsatz ist einfach: Führt Ihr Hinweis zu einem Verkaufsmandat, das erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Sie eine Prämie. Der Ablauf:

  1. Sie melden den Hinweis mit Ihrem Namen und dem Ort der Liegenschaft.
  2. Wir bestätigen den Eingang und halten fest, dass der Hinweis von Ihnen stammt.
  3. Wir nehmen mit Einverständnis Kontakt auf und führen ein unverbindliches Gespräch, in der Regel mit einer kostenlosen Bewertung.
  4. Kommt ein Verkaufsmandat zustande, informieren wir Sie.
  5. Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang unserer Provision zahlen wir die Prämie aus.

Die Höhe richten wir nach Art und Grösse des Mandats. Die Bedingungen halten wir vor der Auszahlung schriftlich fest, damit für Sie kein Interpretationsspielraum bleibt. Was Sie mit der Prämie steuerlich machen müssen, hängt von Ihrer Situation ab – bei regelmässigen Hinweisen im beruflichen Umfeld gehört das Thema zu Ihrem Treuhänder.

💡 Tipp von Marlin Immobilien Melden Sie einen Hinweis früh, auch wenn die Verkaufsabsicht noch vage ist. Ein Gespräch zwei Jahre vor dem Verkauf ist für alle wertvoller als eines zwei Wochen davor, weil sich Sanierungen, Steuern und der Zeitpunkt dann noch gestalten lassen. Ihr Hinweis bleibt bei uns vermerkt, auch wenn der Verkauf später erfolgt.

Fazit

Ein guter Tipp kostet Sie einen Satz und keine Verantwortung. Sie verkaufen nicht, Sie beraten nicht, Sie überzeugen niemanden – Sie stellen eine Verbindung her. Die Eigentümerschaft erhält eine professionelle, unverbindliche Einschätzung, wir erhalten die Chance auf ein Mandat, und Sie erhalten eine Prämie, wenn es klappt.

Häufige Fragen

Muss ich selbst mit der Eigentümerschaft sprechen?

Nein. Sie können auch einfach unseren Kontakt weitergeben. Wichtig ist nur, dass wir niemanden ohne Einverständnis kontaktieren.

Wann wird die Prämie ausbezahlt?

Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang unserer Provision. Die Bedingungen halten wir vorher schriftlich fest.

Wird mein Name genannt?

Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Standardmässig behandeln wir Hinweise vertraulich.

Kann ich mehrere Hinweise geben?

Ja. Jeder Hinweis wird einzeln erfasst und einzeln abgerechnet.

Was ist, wenn die Person erst in zwei Jahren verkauft?

Wir vermerken Ihren Hinweis. Führt er später zum Mandat, gilt er weiterhin – melden Sie sich bei Unklarheiten einfach bei uns.

Ist die Prämie steuerbar?

Prämien sind grundsätzlich als Einkommen zu deklarieren. Wie sie in Ihrer Situation behandelt werden, insbesondere bei regelmässigen Hinweisen im beruflichen Umfeld, klären Sie mit Ihrem Treuhänder.

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Melden Sie sich unverbindlich bei uns – wir klären in einem kurzen Gespräch, wie wir vorgehen und was Ihr Hinweis wert ist.

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Aneta Dukova · Marlin Immobilien AG

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Quellen

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Grundsätze der Bearbeitung von Personendaten

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Bestimmungen zur unerwünschten Kontaktaufnahme

Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 412 ff. (Mäklervertrag)

Erfahrungswerte Marlin Immobilien AG aus Empfehlungen und Tippgeber-Mandaten

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation ziehen Sie bitte Anwalt, Treuhänder, Notariat oder Ihre Bank bei. Stand: September 2026.

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