Die meisten Verkäufe beginnen nicht mit einem Inserat, sondern mit einem Satz am Küchentisch: «Eigentlich ist das Haus zu gross geworden.» Wer beruflich oder privat viel unterwegs ist, hört solche Sätze regelmässig – und weiss oft nicht, dass diese Information einen konkreten Wert hat. Dieser Beitrag zeigt, welche Signale auf einen bevorstehenden Verkauf hindeuten, wie ein Tipp diskret weitergegeben wird und wie die Prämie funktioniert.
Wer die Verkaufsabsicht als Erster mitbekommt
Nicht der Makler. Sondern die Menschen, die vor Ort sind. In unserer Erfahrung sind es regelmässig dieselben Berufsgruppen und Rollen:
| Rolle | Typische Situation |
|---|---|
| Handwerksbetriebe | «Lohnt sich das noch, wenn wir sowieso verkaufen wollen?» – gefragt beim Offerttermin für Fenster oder Heizung |
| Hauswarte und Verwaltungen | Bemerken Leerstand, Wechsel in der Bewohnerschaft, Anfragen zu Reglement und Erneuerungsfonds |
| Treuhänderinnen und Steuerberater | Fragen zur Grundstückgewinnsteuer, zur Erbteilung oder zum Eigenmietwert |
| Versicherungs- und Vorsorgeberatung | Anpassung der Deckung, Pensionsplanung, Auflösung von Doppeleigentum |
| Pflege- und Spitexdienste | Ein Haushalt wird zu gross, ein Umzug in betreutes Wohnen steht an |
| Umzugs- und Räumungsfirmen | Werden oft Wochen vor dem Verkaufsentscheid angefragt |
| Nachbarschaft und Bekannte | Erfahren als Erste von Erbfall, Trennung, Wegzug oder Pensionierung |
Die Signale, an denen Sie eine Verkaufsabsicht erkennen
- Ein Erbfall in der Familie oder eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss
- Pensionierung, gesundheitliche Veränderung oder ein Haushalt, der zu gross geworden ist
- Trennung oder Scheidung mit gemeinsamem Wohneigentum
- Berufliche Versetzung oder Wegzug in eine andere Region
- Eine grössere Sanierung, die aufgeschoben wird, weil «man es sowieso überlegt»
- Ein Haus, das seit Monaten offensichtlich unbewohnt ist
- Ein Grundstück, das gross genug für eine Parzellierung wäre und ungenutzt bleibt
Diskretion und Datenschutz: die klare Regel
Ein Tipp funktioniert nur mit Einverständnis. Wir kontaktieren niemanden, der nicht kontaktiert werden möchte. Praktisch heisst das:
- Fragen Sie die betroffene Person, ob wir uns melden dürfen, bevor Sie Kontaktdaten weitergeben.
- Alternativ geben Sie unseren Kontakt weiter, damit sich die Eigentümerschaft selbst melden kann. Das ist der einfachste und sauberste Weg.
- Wir behandeln jeden Hinweis vertraulich und nennen Ihren Namen nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
- Wer beruflich einer Schweigepflicht unterliegt – etwa in Treuhand, Beratung oder Pflege – gibt selbstverständlich keine Mandats- oder Patientendaten weiter, sondern höchstens unseren Kontakt an die betroffene Person.
So funktioniert die Prämie
Der Grundsatz ist einfach: Führt Ihr Hinweis zu einem Verkaufsmandat, das erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Sie eine Prämie. Der Ablauf:
- Sie melden den Hinweis mit Ihrem Namen und dem Ort der Liegenschaft.
- Wir bestätigen den Eingang und halten fest, dass der Hinweis von Ihnen stammt.
- Wir nehmen mit Einverständnis Kontakt auf und führen ein unverbindliches Gespräch, in der Regel mit einer kostenlosen Bewertung.
- Kommt ein Verkaufsmandat zustande, informieren wir Sie.
- Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang unserer Provision zahlen wir die Prämie aus.
Die Höhe richten wir nach Art und Grösse des Mandats. Die Bedingungen halten wir vor der Auszahlung schriftlich fest, damit für Sie kein Interpretationsspielraum bleibt. Was Sie mit der Prämie steuerlich machen müssen, hängt von Ihrer Situation ab – bei regelmässigen Hinweisen im beruflichen Umfeld gehört das Thema zu Ihrem Treuhänder.
Fazit
Ein guter Tipp kostet Sie einen Satz und keine Verantwortung. Sie verkaufen nicht, Sie beraten nicht, Sie überzeugen niemanden – Sie stellen eine Verbindung her. Die Eigentümerschaft erhält eine professionelle, unverbindliche Einschätzung, wir erhalten die Chance auf ein Mandat, und Sie erhalten eine Prämie, wenn es klappt.
Häufige Fragen
Muss ich selbst mit der Eigentümerschaft sprechen?
Nein. Sie können auch einfach unseren Kontakt weitergeben. Wichtig ist nur, dass wir niemanden ohne Einverständnis kontaktieren.
Wann wird die Prämie ausbezahlt?
Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang unserer Provision. Die Bedingungen halten wir vorher schriftlich fest.
Wird mein Name genannt?
Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Standardmässig behandeln wir Hinweise vertraulich.
Kann ich mehrere Hinweise geben?
Ja. Jeder Hinweis wird einzeln erfasst und einzeln abgerechnet.
Was ist, wenn die Person erst in zwei Jahren verkauft?
Wir vermerken Ihren Hinweis. Führt er später zum Mandat, gilt er weiterhin – melden Sie sich bei Unklarheiten einfach bei uns.
Ist die Prämie steuerbar?
Prämien sind grundsätzlich als Einkommen zu deklarieren. Wie sie in Ihrer Situation behandelt werden, insbesondere bei regelmässigen Hinweisen im beruflichen Umfeld, klären Sie mit Ihrem Treuhänder.
Melden Sie sich unverbindlich bei uns – wir klären in einem kurzen Gespräch, wie wir vorgehen und was Ihr Hinweis wert ist.
Jetzt Erstgespräch buchenAneta Dukova · Marlin Immobilien AG
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Quellen
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Grundsätze der Bearbeitung von Personendaten
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Bestimmungen zur unerwünschten Kontaktaufnahme
Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 412 ff. (Mäklervertrag)
Erfahrungswerte Marlin Immobilien AG aus Empfehlungen und Tippgeber-Mandaten
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation ziehen Sie bitte Anwalt, Treuhänder, Notariat oder Ihre Bank bei. Stand: September 2026.
