Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die Rückzahlung eines Darlehens in regelmässigen Raten über einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollständigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit für den Verkäufer und zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskräftig.
Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Ein Katasterplan ist eine detaillierte Karte, die die Lage, Grösse und Grenzen von Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Rechte zeigt.
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Immobilienkauf anfallen, wie Notarkosten, Grundbuchgebühren oder Steuern.
Eine Kaufoption ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben.
Der Kaufpreis ist der Preis, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Erwerb einer Immobilie vereinbart wird. Dieser Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, Steuern und weiteren Gebühren.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für den Kauf und Verkauf von Waren oder Immobilien. Es legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.
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