Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass das Eigentum an dem Grundstück selbst übertragen wird. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Nutzungsrechts, die es dem Berechtigten erlaubt, auf fremdem Boden Bauwerke zu errichten.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einer bestimmten Region an und dient als Orientierung für Kauf und Verkauf.
Die Bruttowohnfläche (BWF) bezeichnet die Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes, die zu Wohnzwecken genutzt werden kann, einschliesslich aller Wände, Fenster und Türen. Sie umfasst alle Flächen, die innerhalb der äusseren Gebäudehülle liegen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie erfasst. Dies schliesst Eigentümer, Rechte und Belastungen ein.
Ein Grundpfandrecht ist eine dingliche Sicherheit, die zur Absicherung eines Darlehens auf einer Immobilie eingetragen wird.
Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Grundstücke sind unbebaute oder bebauungsfähige Flächen, die als Teil des Immobilienmarktes gehandelt werden. Sie können zu verschiedenen Zwecken verwendet werden, etwa für den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Nutzung oder als Kapitalanlage.
Die Grundstücksgrenze ist die festgelegte Linie, die den genauen Umfang eines Grundstücks definiert.
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