Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eine Hypothek ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie aufgenommen wird. Dabei dient die Immobilie selbst als Sicherheit für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Ein Hypothekarkredit ist ein langfristiges Darlehen, das zur Finanzierung einer Immobilie verwendet wird und durch ein Grundpfandrecht gesichert ist.
Hypothekarzinsen sind die Zinssätze, die Banken oder Finanzinstitute für die Vergabe von Hypothekendarlehen verlangen. Sie können entweder fest oder variabel sein und sind ein entscheidender Bestandteil der Kosten einer Hypothek.
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält.
Die Mängelhaftung regelt die Verantwortlichkeit des Verkäufers für versteckte oder bekannte Mängel an einer Immobilie, die nach dem Kauf auftreten können.
Ein Mietvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen und Rechte der Parteien in einem Mietverhältnis regelt.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Tragbarkeit ist ein zentraler Begriff in der Immobilienfinanzierung und beschreibt, ob ein Käufer langfristig in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen einer Immobilie zu tragen. Dabei wird sichergestellt, dass die monatlichen Kosten im Verhältnis zum Einkommen realistisch und nachhaltig sind.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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