Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Die ΓΆffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine ErklΓ€rung in ΓΆffentlicher Form beurkundet. Dieser Schritt ist in der Schweiz fΓΌr bestimmte rechtliche VorgΓ€nge erforderlich, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, um die GΓΌltigkeit und Rechtswirksamkeit des Dokuments zu garantieren.
Das Optionsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht, eine Immobilie zu einem spΓ€teren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Ein Optionsvertrag ist eine Vereinbarung, die einer Partei das Recht, aber nicht die Verpflichtung einrΓ€umt, eine Immobilie zu einem spΓ€teren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Eine TeilungserklΓ€rung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines GrundstΓΌcks oder eines GebΓ€udes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Ein Teilverkauf bezeichnet die VerΓ€usserung eines Anteils an einer Immobilie, wΓ€hrend der EigentΓΌmer weiterhin MiteigentΓΌmer bleibt.
Ein Terminverkauf ist ein Verkauf von Waren oder Immobilien, bei dem der KΓ€ufer und der VerkΓ€ufer den Preis und die Bedingungen zu einem spΓ€teren Zeitpunkt festlegen, obwohl der Kauf bereits vertraglich vereinbart wird. Der tatsΓ€chliche Γbergang der Ware oder Immobilie sowie die Zahlung erfolgen erst zu einem spΓ€teren, festgelegten Termin.
Tragbarkeit ist ein zentraler Begriff in der Immobilienfinanzierung und beschreibt, ob ein KΓ€ufer langfristig in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen einer Immobilie zu tragen. Dabei wird sichergestellt, dass die monatlichen Kosten im VerhΓ€ltnis zum Einkommen realistisch und nachhaltig sind.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist fΓΌr die Instandhaltung und den ordnungsgemΓ€Γen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsΓ€chlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.