Gesetzgebung, Allgemein

Dienstbarkeit

Definition

Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.

Was ist eine Dienstbarkeit?

In der Schweiz wird eine Dienstbarkeit häufig im Zusammenhang mit Immobilien genutzt, um z.B. das Recht zur Nutzung eines Teils eines Grundstücks für bestimmte Zwecke wie den Zugang oder die Nutzung von Wasserquellen zu gewähren. Diese Rechte bleiben unabhängig vom Eigentümer des belasteten Grundstücks bestehen und können auch auf zukünftige Eigentümer übertragen werden.

 

Arten von Dienstbarkeiten

Es gibt verschiedene Arten von Dienstbarkeiten, wie z.B. Wegerechte, Nutzungsrechte oder das Recht, bestimmte Ressourcen (wie Wasser) zu entnehmen. Eine häufige Form ist das Wegerecht, bei dem eine Person das Recht hat, über das Grundstück eines anderen zu gehen oder zu fahren.

 

Vorteile und Risiken

Dienstbarkeiten bieten den Begünstigten bestimmte Rechte, ohne dass sie Eigentum erwerben müssen. Sie können jedoch auch zu Konflikten führen, wenn die Nutzung des belasteten Grundstücks gestört wird. Ein klarer Vertrag und rechtliche Klarheit sind daher wichtig.

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