Gesetzgebung, Allgemein

Dienstbarkeit

Definition

Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten eines oder mehrerer anderer Grundstücke, die den Eigentümer zwingt, bestimmte Einschränkungen hinzunehmen (Parken von Fahrzeugen, Wasserleitung, Wegerecht usw.), aber auch bestimmte Handlungen verbieten kann (Neubau usw.). Im Immobilienbereich spricht man von Grunddienstbarkeiten, die vertraglich oder gesetzlich geregelt sein können. Jede Dienstbarkeit muss Gegenstand einer beglaubigten Urkunde und einer Eintragung im Grundbuch sein.

Was ist eine vertragliche Dienstbarkeit?

Vertragliche Dienstbarkeiten sind die häufigste Form der Dienstbarkeit. Sie werden durch einen Vertrag definiert, der ihre genaue Art beschreibt, im Grundbuch eingetragen und dann der notariellen Urkunde beigefügt wird. Wenn die betroffenen Eigentümer diese Vereinbarung anzweifeln, sind das Grundbuch und die notarielle Urkunde also gültig. In den meisten Fällen handelt es sich um Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten, die die Durchfahrt eines Nachbarn auf Ihrem Grundstück gestatten bzw. Bauten in der Nähe eines Fensters oder Erkers einschränken. Sie können mit einer finanziellen Entschädigung verbunden sein.

 

Was ist eine gesetzliche Dienstbarkeit?

Gesetzliche Dienstbarkeiten werden von einer Behörde wie zum Beispiel der Gemeinde auferlegt oder durch städtebauliche Vorschriften angeordnet. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Verbot des Betriebs eines lärmenden Unternehmens, ein Wegerecht für Rohrleitungen oder eine Höhenbegrenzung für Gebäude handeln.

Aneta Dukova

Immobilienmaklerin
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