Erschliessungskosten sind die Kosten, die fΓΌr die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation fΓΌr ein GrundstΓΌck anfallen.
Wer trΓ€gt die Erschliessungskosten?
In der Regel trΓ€gt der GrundstΓΌckseigentΓΌmer die Erschliessungskosten. Sie kΓΆnnen jedoch auch auf die KΓ€ufer umgelegt werden, wenn das GrundstΓΌck fΓΌr Bauzwecke verkauft wird.
Relevanz beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines unbebauten GrundstΓΌcks sollte geklΓ€rt werden, ob es bereits erschlossen ist. Nicht erschlossene GrundstΓΌcke kΓΆnnen zusΓ€tzliche Kosten und Zeitaufwand fΓΌr die Erschliessung verursachen.
Wir stehen fΓΌr Fragen zu Ihrer VerfΓΌgung.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die RΓΌckzahlung eines Darlehens in regelmΓ€ssigen Raten ΓΌber einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollstΓ€ndigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit fΓΌr den VerkΓ€ufer und zeigt das ernsthafte Interesse des KΓ€ufers an der Transaktion.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen KΓ€ufer und VerkΓ€ufer ΓΌber den EigentumsΓΌbergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskrΓ€ftig.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender GebΓ€ude umfassen.
Erhalten Sie eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie innert 3 Minuten online im Wert von CHF 950.-.