Wer trΓ€gt die Erschliessungskosten?
In der Regel trΓ€gt der GrundstΓΌckseigentΓΌmer die Erschliessungskosten. Sie kΓΆnnen jedoch auch auf die KΓ€ufer umgelegt werden, wenn das GrundstΓΌck fΓΌr Bauzwecke verkauft wird.
Relevanz beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines unbebauten GrundstΓΌcks sollte geklΓ€rt werden, ob es bereits erschlossen ist. Nicht erschlossene GrundstΓΌcke kΓΆnnen zusΓ€tzliche Kosten und Zeitaufwand fΓΌr die Erschliessung verursachen.