Wer trägt die Erschliessungskosten?
In der Regel trägt der Grundstückseigentümer die Erschliessungskosten. Sie können jedoch auch auf die Käufer umgelegt werden, wenn das Grundstück für Bauzwecke verkauft wird.
Relevanz beim Immobilienkauf
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sollte geklärt werden, ob es bereits erschlossen ist. Nicht erschlossene Grundstücke können zusätzliche Kosten und Zeitaufwand für die Erschliessung verursachen.