Die Mängelhaftung regelt die Verantwortlichkeit des Verkäufers für versteckte oder bekannte Mängel an einer Immobilie, die nach dem Kauf auftreten können.
Der Verkäufer haftet in der Schweiz für Mängel, die er dem Käufer verschwiegen hat. Offensichtliche Mängel sind von der Haftung in der Regel ausgeschlossen, wenn der Käufer sie vor dem Kauf hätte erkennen können.
Oft wird die Mängelhaftung im Kaufvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen. Käufer sollten den Zustand der Immobilie daher vorab gründlich prüfen lassen.
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Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
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