Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
In der Schweiz ist ein Rücktrittsrecht bei Immobilienkäufen in der Regel ausgeschlossen, sobald der Vertrag notariell beglaubigt wurde. Vor der Beglaubigung kann jedoch eine Rücktrittsklausel vertraglich vereinbart werden.
Für Käufer bietet ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht zusätzliche Sicherheit, während Verkäufer klare Regelungen über mögliche Entschädigungen bei Rücktritt verlangen sollten.
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Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
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