Anwendung bei Immobilienverträgen
In der Schweiz ist ein Rücktrittsrecht bei Immobilienkäufen in der Regel ausgeschlossen, sobald der Vertrag notariell beglaubigt wurde. Vor der Beglaubigung kann jedoch eine Rücktrittsklausel vertraglich vereinbart werden.
Wichtige Aspekte für Käufer und Verkäufer
Für Käufer bietet ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht zusätzliche Sicherheit, während Verkäufer klare Regelungen über mögliche Entschädigungen bei Rücktritt verlangen sollten.