Aus einem in die Jahre gekommenen Objekt ein gefragtes Zuhause machen: Das ist die Idee hinter Fix & Flip. Richtig gerechnet ist es ein attraktives Geschäftsmodell, falsch kalkuliert ein teures Lehrgeld.
Was Fix & Flip bedeutet
Beim Fix & Flip kauft man eine sanierungsbedürftige Liegenschaft, wertet sie gezielt auf und verkauft sie anschliessend. Der Gewinn entsteht aus der Differenz zwischen Einkauf plus Sanierung und dem erzielbaren Verkaufspreis – abzüglich aller Nebenkosten und Steuern.
Die Rechnung muss vor dem Kauf stehen
Erfolg entscheidet sich beim Einkauf, nicht beim Verkauf. Wer das Renovationsbudget, die Dauer, die Finanzierungskosten und die Grundstückgewinnsteuer realistisch ansetzt, erkennt früh, ob eine Marge bleibt. Ein Puffer für Überraschungen gehört immer dazu.
Worauf es bei der Aufwertung ankommt
Nicht jede Investition zahlt sich aus. Küche, Bäder, Böden und ein frischer Gesamteindruck wirken am stärksten auf den Preis. Hochwertige, aber unsichtbare Massnahmen sind wichtig für die Substanz, überzeugen Käufer aber weniger emotional.
Marlin Immobilien prüft Objekte nach einem klaren Einkaufsprozess und begleitet Sanierung und Wiederverkauf aus einer Hand.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Marge bei Fix & Flip sein?
Das hängt von Risiko, Dauer und Objekt ab. Wichtig ist, dass nach allen Kosten und Steuern ein klarer Puffer bleibt; eine zu knappe Marge trägt keine Überraschungen.
Fällt beim Wiederverkauf Grundstückgewinnsteuer an?
Ja. Bei kurzer Haltedauer ist die Steuer in vielen Kantonen besonders hoch. Lassen Sie die Steuerfolgen vorab durch eine Fachperson prüfen.
Eignet sich Fix & Flip für Einsteiger?
Mit dem richtigen Partner ja. Entscheidend sind eine seriöse Bewertung, ein verlässliches Handwerker-Netzwerk und eine vorsichtige Kalkulation.
Wir prüfen Liegenschaften nach einem klaren Einkaufsprozess – sprechen Sie mit uns.
Erstgespräch buchenAneta Dukova · Marlin Immobilien AG
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Quellen
MARLIN Immobilien AG, Dienstleistungen marlin-immo.ch
Hinweis: Steuerfolgen variieren je Kanton – kantonale Steuerverwaltung beiziehen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihren Fall durch Notar, Anwalt, Treuhänder oder Bank prüfen. Stand: Juli 2026.
