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Investition

Vermieten in der Schweiz 2026: Rechte, Pflichten und der Referenzzinssatz

Am 1. September 2026 hat das Bundesamt für Wohnungswesen den hypothekarischen Referenzzinssatz erneut publiziert. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Renditeobjekten ist dieser Termin viermal im Jahr der wichtigste Fixpunkt im Kalender, denn er entscheidet darüber, ob Mietzinse angepasst werden dürfen oder angepasst werden müssen. Dieser Beitrag ordnet den Referenzzinssatz ein und fasst die zentralen Rechte und Pflichten beim Vermieten in der Schweiz zusammen.

Was der Referenzzinssatz genau ist

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ermittelt und stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Er ist kein Marktzins, den Sie irgendwo abschliessen können, sondern eine gesetzlich verankerte Referenzgrösse für das Mietrecht. Publiziert wird er vierteljährlich, im Jahr 2026 am 2. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember.

Seit dem 2. Juni 2026 liegt der Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent. Er verändert sich erst, wenn der ermittelte Durchschnittszinssatz die Rundungsgrenzen verlässt – nach unten unter 1,13 Prozent oder nach oben über 1,37 Prozent. Genau deshalb bleibt er über längere Perioden stabil und bewegt sich dann in Schritten von einem Viertelprozent.

Was eine Veränderung praktisch bedeutet

Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Steigt er, dürfen Vermieter eine Erhöhung verlangen. Beides geschieht nicht automatisch: Es braucht in jedem Fall eine formell korrekte Mitteilung und die Einhaltung der Fristen.

SituationWer wird aktivWorauf zu achten ist
Referenzzinssatz sinktMietende stellen ein SenkungsbegehrenSenkung wird auf den nächsten Kündigungstermin wirksam; Teuerung und gestiegene Unterhaltskosten dürfen gegengerechnet werden
Referenzzinssatz steigtVermieterschaft teilt die Erhöhung mitAmtliches Formular des Kantons, Begründung, Zustellung vor Ablauf der Kündigungsfrist
Referenzzinssatz bleibt gleichniemandAnpassungen nur aus anderen Gründen, etwa Teuerung oder wertvermehrende Investitionen

Wichtig ist die Beweislage: Entscheidend ist immer der Referenzzinssatz, der der letzten Mietzinsfestsetzung zugrunde lag. Wer diesen Wert nicht dokumentiert hat, diskutiert in der Praxis lange. Halten Sie darum pro Mietverhältnis fest, mit welchem Referenzzinssatz der aktuelle Mietzins kalkuliert wurde.

💡 Tipp von Marlin Immobilien Führen Sie pro Wohnung ein einfaches Mietzins-Blatt: aktueller Nettomietzins, Datum der letzten Anpassung, zugrunde liegender Referenzzinssatz, Stand des Landesindex der Konsumentenpreise, letzte wertvermehrende Investition. Beim Verkauf einer Renditeliegenschaft ist genau dieses Blatt Gold wert – Käuferschaft und Bank sehen sofort, wie belastbar die Erträge sind.

Die wichtigsten Pflichten der Vermieterschaft

  • Objekt in gebrauchstauglichem Zustand übergeben und erhalten. Dazu gehört der Unterhalt der Bauteile und der technischen Anlagen sowie das Beheben von Mängeln, die nicht vom Mietenden verursacht wurden.
  • Nebenkosten korrekt abrechnen. Als Nebenkosten dürfen nur Positionen verrechnet werden, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Was nicht im Vertrag steht, gilt als im Nettomietzins enthalten.
  • Form und Fristen einhalten. Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Vertragsänderungen sind an amtliche Formulare und klare Fristen gebunden. Formfehler machen die Anpassung anfechtbar.
  • Mietzinskaution korrekt verwahren. Die Kaution gehört auf ein Konto, das auf den Namen der Mietenden lautet, und beträgt bei Wohnraum maximal drei Monatsmietzinse.
  • Persönlichkeit und Privatsphäre respektieren. Besichtigungen und Kontrollen sind rechtzeitig anzukündigen.

Die wichtigsten Rechte der Vermieterschaft

  • Anpassung des Mietzinses bei gestiegenem Referenzzinssatz, bei Teuerung, bei höheren Unterhalts- und Betriebskosten sowie nach wertvermehrenden Investitionen.
  • Sorgfaltspflicht einfordern. Mietende haften für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
  • Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen sowie – bei ausstehenden Zahlungen – nach korrekt gesetzter Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung.
  • Zutritt für Unterhalt, Reparaturen sowie für Besichtigungen bei Wiedervermietung oder Verkauf, jeweils nach Voranmeldung.

Was das für die Rendite bedeutet

Ein tiefer, stabiler Referenzzinssatz wirkt in zwei Richtungen. Auf der Ertragsseite bleibt der Spielraum für Erhöhungen begrenzt. Auf der Finanzierungsseite profitieren Sie weiterhin von tiefen Hypothekarzinsen. Für die Beurteilung eines Anlageobjekts heisst das: Vergleichen Sie den aktuellen Ist-Mietzins mit dem markt- und rechtlich erzielbaren Mietzins. Genau in dieser Differenz liegt bei vielen älteren Liegenschaften das eigentliche Potenzial.

KennzahlBerechnungWorauf achten
BruttorenditeJahresnettomietzinse geteilt durch KaufpreisSchnelle erste Einordnung, blendet Kosten aus
NettorenditeNettomietzinse minus Betriebs- und Unterhaltskosten, geteilt durch InvestitionRealistisch nur mit Rückstellungen für Erneuerung
Mietzinspotenzialerzielbarer Mietzins minus Ist-MietzinsRechtliche Grenzen der Anpassung mitdenken
💡 Tipp von Marlin Immobilien Prüfen Sie vor jedem Mieterwechsel, ob der neue Anfangsmietzins sauber begründet ist. In Kantonen mit Formularpflicht für den Anfangsmietzins – etwa bei Wohnungsknappheit – ist die Mitteilung des vorherigen Mietzinses Pflicht. Ein sauber dokumentierter Wechsel ist der einfachste und günstigste Weg, das Ertragsniveau einer Liegenschaft zu ordnen.

Fazit

Vermieten ist in der Schweiz stark reguliert, aber gut planbar. Wer den Referenzzinssatz beobachtet, die Formvorschriften einhält und pro Mietverhältnis nachvollziehbar dokumentiert, hat bei jeder Anpassung und bei jedem Verkauf die besseren Argumente. Bei Streitfragen und bei kantonalen Besonderheiten lohnt sich der frühe Beizug einer Fachperson – eine formell fehlerhafte Anpassung kostet in der Regel deutlich mehr als eine Beratungsstunde.

Häufige Fragen

Wie oft wird der Referenzzinssatz publiziert?

Vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen. Für 2026 sind die Publikationstermine der 2. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember.

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?

Seit dem 2. Juni 2026 beträgt er 1,25 Prozent. Er verändert sich erst, wenn der ermittelte Durchschnittszinssatz unter 1,13 Prozent sinkt oder über 1,37 Prozent steigt.

Muss ich als Vermieterin den Mietzins bei einer Senkung automatisch anpassen?

Nein. Der Anspruch besteht, doch die Senkung muss von der Mieterschaft verlangt werden. Sie dürfen anerkannte Gegenpositionen wie Teuerung und gestiegene Unterhaltskosten verrechnen.

Welche Nebenkosten darf ich verrechnen?

Nur solche, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Pauschale Formulierungen wie «übrige Kosten» genügen nicht.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnraum höchstens drei Monatsmietzinse. Der Betrag ist auf ein Konto zu legen, das auf den Namen der Mietenden lautet.

Wie viel ist Ihre Renditeliegenschaft heute wert?

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Aneta Dukova · Marlin Immobilien AG

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Quellen

Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Hypothekarischer Referenzzinssatz bwo.admin.ch

Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Medienmitteilung zum Referenzzinssatz per 2. Juni 2026 bwo.admin.ch

HEV Schweiz, Referenzzinssatz hev-schweiz.ch

Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 253 ff. (Miete)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation ziehen Sie bitte Anwalt, Treuhänder, Notariat oder Ihre Bank bei. Stand: September 2026.

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