Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Ein FlurstΓΌck ist eine abgegrenzte BodenflΓ€che, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhΓ€ngig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine ΓΆffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbststΓ€ndig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der ImmobilienvertrΓ€ge.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie, die im Besitz einer Person oder einer Institution ist. Sie umfasst sowohl den Boden als auch die darauf befindlichen GebΓ€ude und Anlagen.
Ein Lombardkredit ist ein Darlehen, das durch die VerpfΓ€ndung von Wertpapieren, Bankguthaben oder anderen liquiden VermΓΆgenswerten gesichert ist.
Die ΓΆffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine ErklΓ€rung in ΓΆffentlicher Form beurkundet. Dieser Schritt ist in der Schweiz fΓΌr bestimmte rechtliche VorgΓ€nge erforderlich, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, um die GΓΌltigkeit und Rechtswirksamkeit des Dokuments zu garantieren.
Das Optionsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht, eine Immobilie zu einem spΓ€teren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Ein Optionsvertrag ist eine Vereinbarung, die einer Partei das Recht, aber nicht die Verpflichtung einrΓ€umt, eine Immobilie zu einem spΓ€teren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Ein Pachtvertrag regelt die Γberlassung einer Immobilie oder eines GrundstΓΌcks zur Nutzung, oft verbunden mit der Erlaubnis zur wirtschaftlichen Nutzung.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz fΓΌr eine Hypothek ΓΌber einen festgelegten Zeitraum nicht verΓ€ndert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusΓ€tzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewΓ€hrt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.