Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie erfasst. Dies schliesst Eigentümer, Rechte und Belastungen ein.
Ein Grundpfandrecht ist eine dingliche Sicherheit, die zur Absicherung eines Darlehens auf einer Immobilie eingetragen wird.
Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Die Grundstücksgrenze ist die festgelegte Linie, die den genauen Umfang eines Grundstücks definiert.
Immobilienfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie. Sie umfasst verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, darunter Bankkredite, Eigenkapital, Hypotheken und Förderprogramme.
Bei der indirekten Amortisation handelt es sich um eine Form der Schuldenrückzahlung, bei der die Tilgung der Hypothek nicht direkt durch Zahlungen auf das Darlehen erfolgt, sondern durch die Erhöhung des Eigenkapitals, beispielsweise durch Steuervorteile oder die Ansparung von Kapital.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Tragbarkeit ist ein zentraler Begriff in der Immobilienfinanzierung und beschreibt, ob ein Käufer langfristig in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen einer Immobilie zu tragen. Dabei wird sichergestellt, dass die monatlichen Kosten im Verhältnis zum Einkommen realistisch und nachhaltig sind.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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