Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie, die im Besitz einer Person oder einer Institution ist. Sie umfasst sowohl den Boden als auch die darauf befindlichen GebΓ€ude und Anlagen.
Ein Lombardkredit ist ein Darlehen, das durch die VerpfΓ€ndung von Wertpapieren, Bankguthaben oder anderen liquiden VermΓΆgenswerten gesichert ist.
Die NettowohnflΓ€che bezeichnet die tatsΓ€chlich bewohnbare FlΓ€che einer Wohnung oder eines Hauses, die ohne Anrechnung von WΓ€nden, TΓΌren, TreppenhΓ€usern und anderen nicht direkt genutzten FlΓ€chen ermittelt wird. Sie umfasst ausschlieΓlich die RΓ€ume, die der eigentlichen Wohnnutzung dienen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie mΓΌssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.
Nutzungsrechte regeln, wie ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorlΓ€ufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgΓΌltigen Vertrag dar, da Γnderungen vorgenommen werden kΓΆnnen.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist fΓΌr die Instandhaltung und den ordnungsgemΓ€Γen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsΓ€chlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.