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Hausbesitz

Herbst-Check für Eigentümer: Liegenschaft in zwölf Schritten winterfest machen

Der September ist der beste Monat, um eine Liegenschaft auf den Winter vorzubereiten. Die Heizperiode hat noch nicht begonnen, Handwerksbetriebe haben noch Kapazität, und die grossen Herbststürme kommen in der Regel erst später. Diese zwölf Schritte kosten ein Wochenende und verhindern Schäden, die im Januar ein Vielfaches kosten – und beim Verkauf sichtbar bleiben.

Warum der Herbst-Check auch eine Wertfrage ist

Feuchtigkeit ist die teuerste Ursache von Bauschäden. Eine verstopfte Dachrinne, eine offene Fuge oder ein nicht entleerter Aussenwasserhahn führen im Winter zu Schäden, die man später an Fassade, Sockel und Kellerwand sieht. Genau diese Spuren lesen Kaufinteressenten – und Banken – als aufgeschobenen Unterhalt. Wer seine Liegenschaft konsequent pflegt, sichert nicht nur die Substanz, sondern auch den Preis.

Die Checkliste in zwölf Schritten

Nr.SchrittWorauf es ankommt
1Dach kontrollierenVerschobene oder gebrochene Ziegel, Moosbewuchs, Anschlüsse bei Kamin und Dachfenstern. Vom Boden mit Feldstecher oder von der Dachluke aus, nicht auf eigene Faust aufs Dach steigen.
2Dachrinnen und Ablaufrohre reinigenLaub und Nadeln entfernen, Wasserdurchlauf prüfen, Laubschutzgitter kontrollieren. Der häufigste vermeidbare Wasserschaden überhaupt.
3Fassade und Fugen prüfenRisse, Abplatzungen, offene Anschlussfugen bei Fenstern und Fensterbänken. Kleine Fugenarbeiten jetzt statt Feuchteschaden im Frühling.
4Fenster- und Türdichtungen testenPapierblatt einklemmen: Lässt es sich bei geschlossenem Fenster leicht herausziehen, ist die Dichtung müde. Ersatz ist günstig und senkt die Heizkosten sofort.
5Aussenwasserhähne frostsicher machenZuleitung im Haus absperren, Hahn draussen öffnen und leerlaufen lassen, Schläuche entfernen. Gilt auch für Gartenbewässerung und Aussenduschen.
6Heizung servicen und entlüftenService vor der Heizperiode buchen, Heizkörper entlüften, Anlagedruck prüfen, bei Wärmepumpen Aussengerät freihalten und Filter reinigen.
7Storen, Rollläden und Markisen prüfenBänder, Führungsschienen und Motoren kontrollieren. Markisen bei Sturmwarnung immer einfahren, Sturmsensoren testen.
8Bäume und Umgebung sichernTrockene und angebrochene Äste entfernen, Gartenmobiliar und Sonnenschirme einlagern, Trampoline und leichte Gegenstände verankern.
9Kellerentwässerung und SchächteBodeneinläufe, Lichtschächte und Sickerleitungen von Laub befreien, Rückstauklappe prüfen, Pumpensumpf testen.
10Rauchwarnmelder und CO-MelderBatterie ersetzen und Funktion testen. Bei Cheminée und Holzofen zusätzlich Kaminfeger buchen.
11Versicherungsdeckung prüfenGebäudeversicherung und Elementarschadendeckung, allfällige Zusatzdeckungen für Wasser aus Rückstau, Solaranlagen und Umgebungsarbeiten.
12Zustand dokumentierenFotos von Dach, Fassade, Umgebung und Technikraum mit Datum ablegen. Bei einem Schadenfall ist das der schnellste Weg zur Regulierung.
💡 Tipp von Marlin Immobilien Schreiben Sie beim Herbst-Check jede Feststellung mit Datum in eine einfache Liste, auch die kleinen. Diese Liste ist zwei Jahre später Ihr Nachweis für gepflegten Unterhalt – und beim Verkauf ein Dokument, das Vertrauen schafft, noch bevor über den Preis gesprochen wird.

Was Sie selbst machen und was Fachbetriebe übernehmen

  • Selbst gut machbar: Dachrinnen im Erdgeschossbereich, Aussenwasserhähne, Dichtungstest, Gartenmobiliar, Melder, Dokumentation.
  • Fachbetrieb: Arbeiten am Dach und in der Höhe, Heizungsservice, Kaminreinigung, Elektroarbeiten, Baumpflege bei grossen Bäumen, Abdichtungsarbeiten.

Für Arbeiten in der Höhe gilt eine einfache Regel: Was ohne gesicherte Leiter oder Gerüst nicht sicher erreichbar ist, macht ein Fachbetrieb. Ein Sturz kostet mehr als jede Offerte.

Besonderheiten beim Stockwerkeigentum

Bei Stockwerkeigentum liegt die Verantwortung für Dach, Fassade, Umgebung und gemeinschaftliche Technik bei der Gemeinschaft, nicht bei Ihnen allein. Ihre Aufgabe ist es, Feststellungen der Verwaltung schriftlich zu melden und darauf zu achten, dass der Erneuerungsfonds für die anstehenden Arbeiten ausreicht. Der Herbst ist der richtige Moment, das Thema für die nächste Versammlung anzumelden.

💡 Tipp von Marlin Immobilien Buchen Sie den Heizungsservice jetzt, nicht im Oktober. Ab dem ersten kalten Wochenende sind die Servicetermine bei den meisten Betrieben wochenlang ausgebucht – und wer im November mit einem Ausfall dasteht, bezahlt Notfalltarif.

Fazit

Zwölf Schritte, ein Wochenende, ein Handwerkertermin. Der Herbst-Check ist die günstigste Investition in Ihre Liegenschaft, die Sie in diesem Jahr machen können. Und wenn Sie in den nächsten Jahren einen Verkauf in Erwägung ziehen: Eine gepflegte Liegenschaft mit dokumentiertem Unterhalt verhandelt sich anders. Deutlich anders.

Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Herbst-Check?

Von Anfang September bis Mitte Oktober. Dann ist die Heizperiode noch nicht angelaufen und die Handwerksbetriebe haben Kapazität.

Wie oft sollten Dachrinnen gereinigt werden?

Mindestens einmal jährlich im Herbst. Bei Bäumen in der Nähe zusätzlich im Frühling.

Deckt die Gebäudeversicherung Sturmschäden?

Sturm gehört in der Regel zu den Elementarschäden und ist über die Gebäudeversicherung gedeckt. Umfang und Selbstbehalt sind je Kanton und Police unterschiedlich – prüfen Sie Ihre Deckung konkret.

Was gehört beim Stockwerkeigentum zu meinen Aufgaben?

Ihre eigene Wohnung sowie das Melden von Mängeln an gemeinschaftlichen Teilen. Dach, Fassade, Umgebung und gemeinschaftliche Technik verantwortet die Gemeinschaft über die Verwaltung.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag für die Heizung?

Bei Wärmepumpen und modernen Anlagen in der Regel ja. Er sichert einen festen Servicetermin, dokumentiert den Unterhalt und ist beim Verkauf ein Qualitätsnachweis.

Wie viel ist Ihre gepflegte Liegenschaft heute wert?

Wir schätzen den Marktwert ein und zeigen Ihnen, welche Massnahmen sich beim Verkauf tatsächlich auszahlen.

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Aneta Dukova · Marlin Immobilien AG

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Quellen

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF und kantonale Gebäudeversicherungen, Informationen zu Elementarschäden und Prävention

MeteoSchweiz, Informationen zu Sturmwarnungen und Warnstufen meteoschweiz.admin.ch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 712a ff. (Stockwerkeigentum)

Erfahrungswerte Marlin Immobilien AG aus Bewertungs- und Verkaufsmandaten

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation ziehen Sie bitte Anwalt, Treuhänder, Notariat oder Ihre Bank bei. Stand: September 2026.

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