Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Bodenfläche, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhängig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine öffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbstständig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der Immobilienverträge.
Die Nettowohnfläche bezeichnet die tatsächlich bewohnbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die ohne Anrechnung von Wänden, Türen, Treppenhäusern und anderen nicht direkt genutzten Flächen ermittelt wird. Sie umfasst ausschließlich die Räume, die der eigentlichen Wohnnutzung dienen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie müssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.
Nutzungsrechte regeln, wie ein Grundstück oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.
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