Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Immobilienfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie. Sie umfasst verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, darunter Bankkredite, Eigenkapital, Hypotheken und Förderprogramme.
Bei der indirekten Amortisation handelt es sich um eine Form der Schuldenrückzahlung, bei der die Tilgung der Hypothek nicht direkt durch Zahlungen auf das Darlehen erfolgt, sondern durch die Erhöhung des Eigenkapitals, beispielsweise durch Steuervorteile oder die Ansparung von Kapital.
Die Innenbaufläche bezeichnet die Gesamtfläche innerhalb eines Gebäudes, die für den Bau und die Nutzung der einzelnen Räume zur Verfügung steht. Sie umfasst sämtliche Flächen der Innenräume, einschließlich der Wände, Türen und Fenster, die für den Innenausbau genutzt werden.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.
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