Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Ein Katasterplan ist eine detaillierte Karte, die die Lage, Grösse und Grenzen von Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Rechte zeigt.
Eine Kaufoption ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben.
Der Kaufpreis ist der Preis, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Erwerb einer Immobilie vereinbart wird. Dieser Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, Steuern und weiteren Gebühren.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für den Kauf und Verkauf von Waren oder Immobilien. Es legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Ein Teilverkauf bezeichnet die Veräusserung eines Anteils an einer Immobilie, während der Eigentümer weiterhin Miteigentümer bleibt.
Ein Terminverkauf ist ein Verkauf von Waren oder Immobilien, bei dem der Käufer und der Verkäufer den Preis und die Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, obwohl der Kauf bereits vertraglich vereinbart wird. Der tatsächliche Übergang der Ware oder Immobilie sowie die Zahlung erfolgen erst zu einem späteren, festgelegten Termin.
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