Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass das Eigentum an dem Grundstück selbst übertragen wird. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Nutzungsrechts, die es dem Berechtigten erlaubt, auf fremdem Boden Bauwerke zu errichten.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einer bestimmten Region an und dient als Orientierung für Kauf und Verkauf.
Die Bruttowohnfläche (BWF) bezeichnet die Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes, die zu Wohnzwecken genutzt werden kann, einschliesslich aller Wände, Fenster und Türen. Sie umfasst alle Flächen, die innerhalb der äusseren Gebäudehülle liegen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein Pachtvertrag regelt die Überlassung einer Immobilie oder eines Grundstücks zur Nutzung, oft verbunden mit der Erlaubnis zur wirtschaftlichen Nutzung.
Die Wohnfläche ist die Gesamtfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung, die für Wohnzwecke genutzt werden kann. Sie umfasst alle Räume, die dem Wohnen dienen, wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küchen und Badezimmer, jedoch ohne die Flächen von Balkonen, Terrassen oder Kellerräumen.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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