Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der Käufer und Verkäufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie erfasst. Dies schliesst Eigentümer, Rechte und Belastungen ein.
Ein Grundpfandrecht ist eine dingliche Sicherheit, die zur Absicherung eines Darlehens auf einer Immobilie eingetragen wird.
Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Grundstücke sind unbebaute oder bebauungsfähige Flächen, die als Teil des Immobilienmarktes gehandelt werden. Sie können zu verschiedenen Zwecken verwendet werden, etwa für den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Nutzung oder als Kapitalanlage.
Die Grundstücksgrenze ist die festgelegte Linie, die den genauen Umfang eines Grundstücks definiert.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsächlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen könnte.
Rendite bezeichnet den Ertrag, der aus einer Investition in eine Immobilie erzielt wird. Sie wird oft als Prozentsatz des investierten Kapitals im Verhältnis zu den Mieteinnahmen oder dem Wertzuwachs der Immobilie angegeben.
Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz für eine Hypothek über einen festgelegten Zeitraum nicht verändert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusätzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewährt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
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