Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem GrundstΓΌck eingerΓ€umt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen GrundstΓΌck auszuΓΌben, ohne dass das Eigentum an diesem GrundstΓΌck ΓΌbertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der KΓ€ufer und VerkΓ€ufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein EigentΓΌmer fΓΌr die Eigennutzung einer Immobilie zahlen mΓΌsste und der steuerlich berΓΌcksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden GrundstΓΌck ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das GrundstΓΌck selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die fΓΌr die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation fΓΌr ein GrundstΓΌck anfallen.
Die erste Hypothek ist der primΓ€re Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode fΓΌr Immobilien, die sich an den zukΓΌnftigen ErtrΓ€gen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorlΓ€ufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgΓΌltigen Vertrag dar, da Γnderungen vorgenommen werden kΓΆnnen.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist fΓΌr die Instandhaltung und den ordnungsgemΓ€Γen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsΓ€chlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.