Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein EigentΓΌmer fΓΌr die Eigennutzung einer Immobilie zahlen mΓΌsste und der steuerlich berΓΌcksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden GrundstΓΌck ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das GrundstΓΌck selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die fΓΌr die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation fΓΌr ein GrundstΓΌck anfallen.
Die erste Hypothek ist der primΓ€re Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode fΓΌr Immobilien, die sich an den zukΓΌnftigen ErtrΓ€gen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein FlurstΓΌck ist eine abgegrenzte BodenflΓ€che, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhΓ€ngig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine ΓΆffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbststΓ€ndig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der ImmobilienvertrΓ€ge.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie, die im Besitz einer Person oder einer Institution ist. Sie umfasst sowohl den Boden als auch die darauf befindlichen GebΓ€ude und Anlagen.
Ein Lombardkredit ist ein Darlehen, das durch die VerpfΓ€ndung von Wertpapieren, Bankguthaben oder anderen liquiden VermΓΆgenswerten gesichert ist.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorlΓ€ufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgΓΌltigen Vertrag dar, da Γnderungen vorgenommen werden kΓΆnnen.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.