Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein EigentΓΌmer fΓΌr die Eigennutzung einer Immobilie zahlen mΓΌsste und der steuerlich berΓΌcksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden GrundstΓΌck ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das GrundstΓΌck selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die fΓΌr die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation fΓΌr ein GrundstΓΌck anfallen.
Die erste Hypothek ist der primΓ€re Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode fΓΌr Immobilien, die sich an den zukΓΌnftigen ErtrΓ€gen wie Mieteinnahmen orientiert.
Die NettowohnflΓ€che bezeichnet die tatsΓ€chlich bewohnbare FlΓ€che einer Wohnung oder eines Hauses, die ohne Anrechnung von WΓ€nden, TΓΌren, TreppenhΓ€usern und anderen nicht direkt genutzten FlΓ€chen ermittelt wird. Sie umfasst ausschlieΓlich die RΓ€ume, die der eigentlichen Wohnnutzung dienen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie mΓΌssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.
Nutzungsrechte regeln, wie ein GrundstΓΌck oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.
Die Zinsbindung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zinssatz fΓΌr eine Hypothek ΓΌber einen festgelegten Zeitraum nicht verΓ€ndert wird.
Eine zweite Hypothek ist ein zusΓ€tzlicher Kredit, der auf einer Immobilie aufgenommen wird, die bereits mit einer ersten Hypothek belastet ist. Der Kreditgeber der zweiten Hypothek hat dabei nach der Bank, die die erste Hypothek gewΓ€hrt hat, ein nachrangiges Recht auf die Immobilie.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.